Elektronische Gesundheitskarte? Nee, lass mal.

Die Krankenkasse hat mich dieses Jahr ziemlich genervt mit ständigen Aufforderungen ihnen ein Bild von mir zu schicken für das neuste große IT-Desasterprojekt: die elektronische Gesundheitskarte. Die alte Krankenkarte ist laut Aufdruck noch bis 2017 gültig, also habe ich das geflissentlich ignoriert. Allerdings meckerten jetzt die Arzthelferinnen neulich, dass sie ab 1.1.2015 die alte Karte nicht mehr akzeptieren werden. Zeit also, sich mal der Thematik zu widmen und der Krankenkasse zu schreiben:
Gültigkeit meiner Krankenversichertenkarte über den 01.01.2015 hinaus Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben Sie mich wiederholt aufgefordert, Ihnen eine Fotografie von mir zuzusenden, um mir eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Da mein bisheriges Schweigen hierzu von Ihnen möglicherweise nicht korrekt interpretiert wurde oder wird, erkläre ich hiermit, dass ich weder eine Fotografie für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte abgeben werde, noch dass ich wünsche, dass mir eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto ausgestellt und zugesandt wird. Diese Erklärungen halte ich auch in Kenntnis der gemeinsamen Pressemitteilung von GKV, KBV und KZBV vom 15.08.2014 (siehe Pressemitteilung) aufrecht. Nach dem Wortlaut des § 291a SGB V ergibt sich für mich, dass es
  1. keine Pflicht zur Einsendung eines Fotos für die eGK gibt;
  2. keine Ordnungswidrigkeit ist, wenn ein Versicherter dies nicht tut und
  3. die Weigerung, eine eGK zu beantragen nicht mit Sanktionen belegt werden kann.
Sollte also meine gültige Krankenversichertenkarte ab 01.01.2015 bei Arztbesuchen nicht mehr als Dokument genutzt werden können, die mir die Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen und meinen behandelnden Ärzten die Abrechnung ihrer Leistungen ermöglicht, beantrage ich bereits heute vorsorglich die Ausstellung und unaufgeforderte rechtzeitige Zustellung
  1. eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
  2. für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis bin ich im Interesse der Versichertengemeinschaft bereit, mich auf die elektronische Zusendung der entsprechenden Nachweise (in Form von pdf-Dateien) durch Sie einzulassen; meine E-Mail-Adresse finden Sie oben im Briefkopf. Ich würde diese Nachweise dann vor einem Arztbesuch auf eigene Kosten ausdrucken. Aus Gründen des Datenschutzes weise ich Sie allerdings darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails von Unbeteiligten gelesen werden können (so auch der Wortlaut Ihrer Seite unter ) und etwaige E-Mails an meine obige Adresse darum einschließlich ihrer Anhänge zu verschlüsseln wären. Meinen öffentlichen PGP-Key finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Ich stelle es Ihnen anheim, selbst zu entscheiden, ob sie mir Bescheinigungen ausstellen, die so lange gelten, wie ich Mitglied Ihrer Krankenkasse bin oder ob Sie die Gültigkeit jeweils auf ein Quartal oder Kalenderjahr befristen. Mir ist bekannt, dass einzelne Krankenkassen die o. g. Verfahrensregelungen bereits heute bei Versicherten anwenden, die nicht mehr über eine gültige Krankenversichertenkarte verfügen, eine elektronische Gesundheitskarte aber ablehnen. Um eine zeitnahe Eingangsbestätigung dieses Schreibens bitte ich ebenso wie – im Falle einer eventuellen Ablehnung dieses Antrags – um eine rechtsmittelfähige Bescheidung, letztere spätestens zum 31.12.2014 (Posteingang bei mir). Vielen Dank und mit freundliche Grüßen,
Das Schreiben basiert auf einem Musterbrief, welchen ich noch etwas angepasst habe. Und ja, den Key habe ich in der Tat auf Papier schön ausgedruckt und dem Brief schön angetackert. - Man legt ja schließlich Wert auf ordentliche Verschlüsselung ;-) Mal sehen, wie die Kasse antworten wird. Abseits aller Trollerei hat das Ganze ja auch einen sehr ernsten Hintergrund. Wer mehr darüber wissen möchte, was gegen die eGK spricht, der kann sich z.B. hier und hier schlau machen.